Select Page

Gütergemeinschaft:

 

 

 

 

 

 

Die Gütergemeinschaft gilt nur, wenn diese in einem Ehevertrag vereinbart wurde.

Bei der Gütergemeinschaft gehören alle „Güter“ dem Paar „gemeinschaftlich“, also jedem von beider Vermögen die Hälfte. 

 

Erfahrungen & Bewertungen zu die erbschützer